Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Bestätigung für BAföG-Zwecke

Stand: 15.07.08

Aktuelles
Bescheinigung
Anforderungen nach neuer PO
Anforderungen nach alter PO

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Durch die Einführung einer neuen Prüfungsordnung (PO) ist es im WS 2006/07 zu einer Änderung in der Studienstruktur des Hauptfachs gekommen. Für Studierende, die ab inkl. WS 2006/07 ihr Studium aufgenommen haben, gelten deshalb neue Leistungsvoraussetzungen, die für eine Bestätigung eines bisher erfolgreichen Studiums benötigt werden.

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Wer eine Bestätigung zur Vorlage beim BaföG-Amt benötigt, wendet sich an

Gegner, Claudia [UnivIS: Person anzeigen]
Anschrift: Olshausenstraße 62, 24118 Kiel
Raum: 308
Telefon: 0431-880-4870
Telefax: 0431-880-1829
Email: gegneremail suffix
Sprechzeiten: Mo-Fr 10-11
Persönliche Homepage

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Die nachfolgende Aufstellung nennt die Leistungsvoraussetzungen für die Bestätigung eines bisher erfolgreichen Studiums nach neuer PO. Notwendig sind nach dem

  1. Semester: 24 Leistungspunkte (LP)
  2. Semester: 48 LP
  3. Semester: 72 LP
  4. Semester: 90 LP
  5. Semester: 120 LP, Vordiplom
  6. Semester: 144 LP
  7. Semester: 168 LP
  8. Semester: 192 LP
  9. Semester: 216 LP
  10. Semester: 270 LP, Diplom

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Die nachfolgende Aufstellung der Leistungsvoraussetzungen für die Bestätigung eines bisher erfolgreichen Studiums folgt der Studienordnung und dem Studienplan für den Studiengang Diplom-Psychologie.

Notwendig sind nach dem

  1. Semester: Leistungsnachweis (LN) Quantitative Methoden I
  2. Semester: Zusätzlich LN Quantitative Methoden II und Empiriepraktikum I
  3. Semester: Zusätzlich LN Empiriepraktikum II und LN aus 2 der 6 inhaltlichen Fächer des Grundstudiums
  4. Semester: Vordiplom oder zusätzlich LN aus 2 weiteren inhaltlichen Fächern, d.h. alle 8 LN des Grundstudiums
  5. Semester: Vordiplom
  6. Semester: LN Leistungstests und Fragebogen sowie LN aus zwei der 3 Anwendungsfächer des Hauptstudiums
  7. Semester: Zusätzlich LN Methoden im Hauptstudium (Multivariate Verfahren sowie Überblick über Standardverfahren), LN aus einem weiteren Anwendungsfach sowie LN Forschungsorientierte Vertiefung
  8. Semester: Zusätzlich LN Fallarbeit, d.h. alle 7 LN des Hauptstudiums

Maßgebend sind die laut Studienplan obligatorischen Leistungsnachweise. Diese sind nicht mit Leistungen zu verwechseln, die zusätzlich verlangt werden, z.B. im Grundstudium in EDV oder im Hauptstudium z.B. in Testtheorie, Verhaltensanalyse, Gutachtentechnik oder in den Schwerpunktfächern.