Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Zeitplan und wichtige Regelungen für die Diplomarbeit nach neuer Prüfungsordnung

Zeitplan
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Die Prüfungsordnung (PO) vom 21.07.06 sieht eine Regelstudienzeit für das Hauptstudium von 5 Semestern vor, wobei das 5. Semester im Hauptstudium (9. Fachsemester) für das Absolvieren der Diplomarbeit reserviert ist. Unter Beachtung von §21 der PO und der Beschreibung des Moduls D ergibt sich für den die Diplomarbeit betreffenden Zeitplan folgender Regelfall:

  • 5.-8. Fachsemester: Teilnahme am Diplomandenkolloquium
  • 7. Fachsemester: Themensuche und inhaltliche Vorbereitung des Themas der Diplomarbeit
  • 8. Fachsemester: Exposé im Diplomandenkolloquium: Vorstellung des Themas der Diplomarbeit
  • 8. Fachsemester (Ende): Anmeldung zur Diplomarbeit beim Prüfungsamt (=Antrag auf Vergabe des Themas)
  • 9. Fachsemester: Schreiben der Diplomarbeit
  • 9. Fachsemester (Ende): Persönliche Abgabe der Diplomarbeit im Prüfungsamt
  • Späterer Antrag auf Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung: Wird der Antrag auf Vergabe des Themas der Diplomarbeit später als beschrieben gestellt, so erhöhen sich die Angaben der Semesterzahlen entsprechend. Abweichungen können sich dabei durch eine frühere Abgabe der Diplomarbeit ergeben.

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  • Diplomandenkolloquium: Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomarbeit ist u.a. die attestierte Teilnahme an mindestens 15 Exposés anderer Diplomarbeiten.
    Teilnahmebescheinigung Diplomandenkolloquium
  • Mögliche Betreuer: Das Thema einer Diplomarbeit kann von jedem Hochschullehrer am Kieler Institut für Psychologie (Professor oder regelmäßig lehrender Habilitierter, im Ausnahmefall promovierter Mitarbeiter) gestellt werden. Die Diplomarbeit ist immer von zwei Prüfern zu bewerten. Die praktische Betreuung der Arbeit kann auch durch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts geschehen.
  • Externe Diplomarbeiten: Einer der beiden Prüfer kann ein externer Betreuer sein.
  • Exposé: Die Vorstellung des Exposés im Diplomandenkolloquium setzt das Vordiplom voraus, jedoch keine spezifischen Leistungen aus dem Hauptstudium. Das gehaltene Exposé ist Voraussetzung für die eigentliche Anmeldung zur Diplomarbeit und für die endgültige Vergabe des Themas. Nach der Vorstellung des Exposés gibt es keine Frist, innerhalb derer die Anmeldung zur Diplomarbeit spätestens erfolgt sein muss.
    Hinweise zum Diplomandenkolloquium und zur Anmeldung des Exposés
    Formvorlage für das Deckblatt des Exposés
  • Anmeldung zur Diplomarbeit: Die Anmeldung zur Diplomarbeit erfolgt persönlich im Prüfungsamt. Sie ist gleichzeitig der Antrag auf endgültige Vergabe des Themas durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Alle Module des Hauptstudiums müssen zuvor absolviert worden sein. Bei der Anmeldung müssen zwei weitere Exemplara des Exposés im Prüfungsamt hinterlegt werden. Beide Exemplare müssen jeweils von beiden Betreuern, dem Vorsitzenden des Diplomandenkolloquiums und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben sein. Weiterhin ist bei der Anmeldung ein ausgefülltes und vom Betreuer unterschriebenes Anmeldeformular abzugeben. Falls Sie BAFöG-Gelder bezogen haben, benötigt das Prüfungsamt außerdem einen BAFöG-Bescheid (ggf. mit Schwärzung der Bewilligungssumme) mit erkennbarer eingedruckter Förderungsnummer.
    Anmeldeformular zur Diplomarbeit
  • Genauer Zeitpunkt der Anmeldung zur Diplomarbeit: Es gibt keinen festen, für alle Studierenden verbindlichen Anmeldezeitpunkt zur Diplomarbeit. Die Anmeldung kann erfolgen, sobald die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Um die Diplomurkunde noch im 9. Fachsemester zu erhalten, ist es jedoch notwendig, die Diplomarbeit spätestens bis zum 15.02. des 9. Fachsemesters abzugeben, da Korrekturzeit und Zeit für die Zeugnisausstellung (s.u.) noch im Semester liegen müssen. Für eine sechsmonatige Bearbeitungszeit sollte die Anmeldung also bis zum 16.08. des 8. Fachsemesters erfolgt sein.
  • Dauer der Diplomarbeit: Nach der Anmeldung stehen 6 Monate zur Verfügung, um die Diplomarbeit zu erstellen und abzugeben. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit um bis zu 3 Monate verlängern, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen. Der Antrag muss begründet und von einer Stellungnahme des Betreuers begleitet werden.
  • Vorzeitige Abgabe der Diplomarbeit: Eine Diplomarbeit kann auch vor Ablauf der 6 Monate nach Anmeldung abgegeben werden kann. Hierfür bedarf es keines besonderen Antrags.
  • Abgabe der Diplomarbeit: Im Prüfungsamt müssen 3 Exemplare der Diplomarbeit abgegeben werden (eines für jeden Betreuer und eines für die IB). Die Diplomarbeit muss auf der letzten Seite eine Erklärung beinhalten, dass man die Arbeit selbständig verfasst hat und mit der Einstellung in die IB einverstanden ist. Der Titel muss derselbe wie im Exposé sein. Das Cover darf kein Uni-Siegel zeigen.
  • Korrekturzeit, Urkunde / Zeugnis und Exmatrikulation: Die Korrekturzeit für Diplomarbeiten beträgt 4 Wochen. Weitere 2 Wochen werden benötigt, um Zeugnisse und Urkunden auszustellen sowie sich im Studierendensekretariat zu exmatrikulieren. Zeugnis und Urkunde werden durch das Prüfungsamt ausgegeben (persönlich oder gegen Vollmacht, nicht per Post). Für die Aushändigung der Unterlagen ist der ausgefüllte Entlastungsschein notwendig. Für die Exmatrikulation benötigen Sie eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses.
    Entlastungsschein (Laufzettel)
  • Bestehen und Wiederholung der Diplomarbeit: Die Diplomarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. Die Prüfungsleistung gilt auch dann als "nicht ausreichend" wenn sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erbracht wird. Die Diplomarbeit kann einmal wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde.
  • Umfang und Qualität der Diplomarbeit: Durch die Diplomarbeit soll der Kandidat zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer gegebenen Frist eine psychologische Fragestellung selbständig mit wissenschaftlichen Methoden theoretisch und empirisch zu bearbeiten sowie schriftlich darzustellen. Es sind nur solche Themen für Diplomarbeiten zu vergeben, die innerhalb von 6 Monaten sinnvoll zu bearbeiten sind.
  • Inhaltlich verbundene Diplomarbeiten: Diplomarbeiten können auch im Themenverbund vergeben werden. Dann ist zu gewährleisten, dass jeder Diplomand ein einzelnes abgrenzbares Thema übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn das Thema auch dann bearbeitet und als Diplomarbeit angenommen werden kann, wenn ein Mitglied der Arbeitsgruppe ausfallen sollte.