Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Zeitplan und wichtige Regelungen für die Diplomarbeit nach alter Prüfungsordnung

Zeitplan
Weitere wichtige Regelungen

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Die Prüfungsordnung (PO) vom 17.05.90 sieht eine Regelstudienzeit für das Hauptstudium von 5 Semestern vor, wobei das 5. Semester für das Vorbereiten und Absolvieren der Diplom-Hauptprüfung reserviert ist. Daraus ergibt sich für den die Diplomarbeit betreffenden Zeitplan folgender Regelfall:

  • 7. Fachsemester: Vorstellung des Themas der Diplomarbeit im Diplomanden-Kolloquium (Voraussetzung für die endgültige Vergabe des Themas). Das Thema kann von jedem Prüfer am Kieler Institut für Psychologie gestellt werden. Die Betreuung der Arbeit kann auch durch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts geschehen. Extern betreute Diplomarbeiten sind möglich, sofern es einen institutsinternen Erstbetreuer gibt.
  • 7. Fachsemester (Ende): Antrag auf Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung. Gleichzeitig erfolgt der Antrag auf endgültige Vergabe des Themas der Diplomarbeit zum 8. Fachsemester. Ausstehende Leistungsnachweise können bis zum Ende des 8. Fachsemesters nachgereicht werden.
  • 8. Fachsemester (Beginn): Offizielle Vergabe des Themas durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, hiermit beginnt die Diplom-Hauptprüfung. Nach Vergabe des Themas stehen 6 Monate zur Verfügung, um die Diplomarbeit zu erstellen und abzugeben. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit um bis zu 3 Monate verlängern, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen. Der Antrag muss begründet und von einer Stellungnahme des Betreuers begleitet werden.
  • 9. Fachsemester (Beginn): Die Abgabe der Diplomarbeit zu Ende des 8. Fachsemesters ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Fachprüfungen. Diese finden (inkl. des nichtpsychologischen Wahlpflichtfachs) etwa ab Ende der Vorlesungszeit des 9. Fachsemesters statt, so daß zur Vorbereitung die Vorlesungszeit zur Verfügung steht. Die Fachprüfungen sind Ende des 9. Fachsemesters abgeschlossen, d.h. zwischen Prüfungsanmeldung und Abschluss des Haupt-Diploms vergeht 1 Jahr.
  • Späterer Antrag auf Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung: Wird der Antrag auf Vergabe des Themas der Diplomarbeit und damit auf Zulassung zur Diplom-Hauptprüfung nicht Ende des 7. Fachsemesters sondern später gestellt, so erhöhen sich die Angaben der Semesterzahlen entsprechend.

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  • Bestehen und Wiederholung der Diplomprüfung: Die Diplom-Hauptprüfung ist bestanden, wenn alle Fachprüfungen und die Diplomarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden. Eine Prüfungsleistung gilt auch dann als "nicht ausreichend" wenn sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erbracht wird. Fachprüfungen und die Diplomarbeit können wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden sind. Die Wiederholung soll in der Prüfungsperiode des jeweils folgenden Semesters liegen. Eine zweite Wiederholung einer Fachprüfung ist nur in einem Fach möglich und setzt voraus, daß der Mittelwert der Einzelnoten in den übrigen Fächern höchstens 3.5 beträgt. Eine zweite Wiederholung der Diplomarbeit ist ausgeschlossen.
  • Umfang und Qualität der Diplomarbeit: Durch die Diplomarbeit soll der Kandidat zeigen, daß er in der Lage ist, innerhalb einer gegebenen Frist eine psychologische Fragestellung selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und schriftlich darzustellen. Es sind nur solche Themen für Diplomarbeiten zu vergeben, die innerhalb von 6 Monaten sinnvoll zu bearbeiten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß laut Studienplan im 8. Fachsemester noch Lehrveranstaltungen und auch ein Pflichtschein (Diagnostische Fallarbeit) vorgesehen sind.
  • Inhaltlich verbundene Diplomarbeiten: Diplomarbeiten können auch im Themenverbund vergeben werden. Dann ist zu gewährleisten, daß jeder Diplomand ein einzelnes abgrenzbares Thema übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn das Thema auch dann bearbeitet und als Diplomarbeit angenommen werden kann, wenn ein Mitglied der Arbeitsgruppe ausfallen sollte.