Voraussetzungen zum Einstieg in höhere Fachsemester
Bewerbungsmöglichkeiten
Grundsätze zur Anerkennung von Vorleistungen
Auswahl von Bewerbern
Voraussetzungen
Zur Äquivalenz von Leistungen
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Dieses Merkblatt informiert über die Anrechenbarkeit bisher erbrachter Studienleistungen bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester (2. bis 7. Semester) des Studiengangs Diplom-Psychologie. Die Vorleistungen können dabei aus einem Studium der Psychologie oder aus einem anderen Hochschulsstudium stammen, gleichgültig ob im In- oder Ausland. Dabei kann es sich auch um einen BA/BSc- oder MA/MSc-Studiengang handeln.
Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Anerkennung von Studienleistungen im Zusammenhang mit einer form- und fristgerechten Bewerbung um einen Studienplatz. Dafür müssen die bereits erworbenen Leistungen bei der Studienberatung parallel zur Bewerbung eingereicht werden, die einen sog. Anrechnungsbescheid erstellt, der von dort direkt an die Zulassungsstelle weitergereicht wird.
Grundsätze zur Anerkennung von Vorleistungen | top
- Grundsätzlich wird pro Fachsemester ein Vorwissen vorausgesetzt, das etwa dem hiesigen Studienplan (Anhang der Prüfungsordnung vom 21.07.06) entspricht. Das Vorwissen hat ein solches zu sein, dass eine erfolgreiche Fortsetzung des Studiums angenommen werden kann.
- Unbedingt vorzulegen, aber nicht alleine maßgebend sind Vorleistungen, die durch Leistungsnachweise zu belegen sind, also durch Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. durch das Bachelor- oder Vordiplomzeugnis.
- Erbrachte Vorleistungen aus dem In- und Ausland können dann anerkannt werden, wenn sie den im Diplomstudiengang Psychologie in Kiel verlangten Leistungen äquivalent sind (s.u. zur Erläuterung). Das bedeutet, dass keine Leistung automatisch anerkannt wird, alle werden im Einzelfall geprüft.
- Vordiplom-Prüfungen aus einem Studiengang Psychologie einer gleichgestellten deutschen Hochschule werden grundsätzlich als gleichwertig anerkannt, diese Anerkennung muss aber vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses explizit vorgenommen werden. Die Anerkennung kann an die Auflage geknüpft werden, (wenige) Leistungen aus dem Grundstudium nachzuholen.
- Bachelor-Abschlüsse in Psychologie (aus dem In- und Ausland) werden dagegen nicht automatisch als zum Vordiplom gleichwertig betrachtet, hier wird geprüft, welche Leistungen im einzelnen denen des Studiengangs in Kiel entsprechen.
- Psychologie-Abschlüsse aus dem Ausland, die dem deutschen Diplom entsprechen, werden in der Regel (aber nicht automatisch) als Vordiplom anerkannt. Auch diese Anerkennung muss vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses explizit vorgenommen werden und kann mit Auflagen verknüpft sein.
- Studienleistungen sind nicht anrechenbar, wenn sie der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung dienten, z.B. im Rahmen eines Fachhochschulstudiums, dessen erfolgreicher Abschluss erst zur Aufnahme eines Psychologiestudiums an einer Universität oder TH berechtigt.
Auswahl von Bewerbern | top
Die Chance auf Fortsetzung des Studiums im Diplomstudiengang Psychologie (im Falle eines Ortswechsels) oder auf Aufnahme dieses Studiengangs (im Falle des Quereinstiegs) in einem bestimmten Fachsemester ist abhängig von der Zahl der in diesem Fachsemester frei gewordenen Studienplätze, der Zahl der Bewerber, sowie von bereits erbrachten Studienleistungen der Bewerber. Da diese Informationen erst kurz vor Durchführung des Auswahlverfahrens bekannt sind (Anfang September bzw. Anfang März), kann eine Einschätzung zu den Chancen einer aktuellen Bewerbung nicht getroffen werden. Wenn man die für das angestrebte Fachsemester geforderten Leistungen nicht zu erfüllen vermag, hat für Ortswechsler eine Bewerbung aber erfahrungsgemäß wenig Aussicht auf Erfolg, für Quereinsteiger ist es dann sogar gar nicht möglich, einen Studienplatz zu erhalten.
Beantragen mehr Bewerber die Zulassung als Studienplätze verfügbar sind, findet ein Auswahlverfahren statt, in dem aufgrund der eingereichten Leistungen eine Rangfolge gebildet wird. Die Studienplätze werden vorrangig an Bewerber vergeben, die in dem beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren (Studienortswechsler, Studienunterbrecher). Bewerber im Quereinstieg sind nachrangig zu berücksichtigen.
Voraussetzungen | top
- Sind die pro Semester geforderten Leistungspunkte (LP, ECTS credit points) nicht erfüllt, so wird der Bewerber zuerst genommen, bei dem die meisten eingereichten LP anerkannt werden. In diesem Fall müssen in den LP nicht die ebenfalls geforderten LP bestimmter Lehrveranstaltungen enthalten sein.
- Bei einer Bewerbung zu einem Semester des 2. Studienabschnitts muss immer das Vordiplom oder ein äquivalentes Zeugnis vorliegen.
Für die Zulassungsbedingungen für den Ortswechsel/Quereinstieg gelten folgende Voraussetzungen (für die Modulbeschreibungen vgl. den Anhang der Prüfungsordnung (pdf)):
| Semester | Bedingungen (V = Vorl, S = Sem, Ü = Übung, P = Exp. Praktikum) |
| 2. | 30 LP aus dem Grundstudium, darin enthalten 1. S Einführung in die Forschungsmethodik (2 SWS, 4 LP) |
| 3. | 60 LP aus dem Grundstudium, darin enthalten wie zum 2. Semester, ferner 2. V/S Versuchsplanung (2 SWS, 4 LP) 3. benotete V Quantitative Methoden I (4 SWS, 8 LP) 4. benotete V Persönlichkeitspsychologie (2 SWS, 4 LP) |
| 4. | 90 LP aus dem Grundstudium, darin enthalten wie zum 3. Semester, ferner 5. P Durchführung und Präsentation experimenteller Untersuchungen (4 SWS, 4 LP) 6. benotete V Quantitative Methoden II (4 SWS, 8 LP) 7. Ü Computergestützte Datenanalyse I (1 SWS, 2 LP) 8. aus den Modulen GBM 5 – 10 die benoteten V zweier Module, denen die im Modul GWM gewählten 2 S inhaltlich entsprechen (2 * 4 SWS mit 2 * 8 LP) |
| 5. | Vordiplom einer gleichgestellten deutschen Hochschule oder äquivalentes Zeugnis |
| 6. | wie zum 5. Semester, sowie S Testtheorie (2 SWS, 4 LP) 24 LP aus dem Hauptstudium, darin enthalten 1. benotete V Grundlagen der Diagnostik (2 SWS, 4 LP) |
| 7. |
wie zum 6. Semester, sowie 52 LP aus dem Hauptstudium, darin enthalten 2. S Test- und Fragebogenverfahren (2 SWS, 4 LP) 3. S Interview- und Beobachtungsverfahren (1 SWS, 2 LP) 4. Erfolgreiche Teilnahme an HBM 1: a) benotete V Arbeits- und Organisationspsychol. I (2 SWS, 4 LP) b) benotete V Arbeits- und Organisationspsychol. II (2 SWS, 4 LP) c) S Arbeits- und Organisationspsychologie (2 SWS, 4 LP) 5. Erfolgreiche Teilnahme an HBM 2: a) benotete V Klinische Psychologie I (2 SWS, 4 LP) b) benotete V Klinische Psychologie II (2 SWS, 4 LP) c) S Klinische Psychologie (2 SWS, 4 LP) |
| 8. | keine Aufnahme zum 8. Semester gemäß § 7 Absatz 5 der neuen PO |
Zur Äquivalenz von Leistungen | top
Die Prüfung vorgelegter Leistungsnachweise auf Äquivalenz zu den am hiesigen Institut für Psychologie zu erwerbenden geschieht nach drei Kriterien:
- Inhaltliche Äquivalenz (Bei Statistik-Leistungsnachweisen aus anderen Fächern sollte bedacht werden, dass es nicht nur um Kenntnisse der (formalen) Statistik selbst geht, sondern auch um Kenntnisse der Anwendung auf Fragestellungen aus der Psychologie, also um sog. "inhaltliche" Anwendungen von Statistik.)
- Gleiche Art der Leistungs- bzw. Wissens-Überprüfung, z.B. durch eine Klausur. Eine Multiple-Choice-Klausur wird nicht automatisch als gleichwertig anerkannt. Auch Bescheinigungen über eine reine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (sog. "Sitzscheine") werden am hiesigen Institut nicht ausgestellt und können daher nicht anerkannt werden.
- Zumindest Dreiviertel des hiesigen Umfangs der Lehre, auf die sich die jeweilige Leistungsüberprüfung bezieht.
Falls der Inhalt und Umfang der zugehörigen Lehrveranstaltungen sowie die Art der erbrachten Leistung nicht klar aus den Leistungsnachweisen hervorgeht, wird empfohlen, sich dies von der ausstellenden Hochschule in differenzierter Weise bescheinigen zu lassen, damit hier auf Äquivalenz zu den hiesigen Scheinen geprüft werden kann.
Insgesamt stellen die hier gegebenen Informationen nur Auszüge dar. Bei Fragen zu den Formalia von Bewerbungen wird gebeten, die Zulassungsstelle zu kontaktieren.
