Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Hinweise zum Hauptstudium nach der neuen Prüfungsordnung

Wechsel der Prüfungsordnung
Voraussetzungen Teilnahme und Prüfung
Voraussetzungen Praktikum
Anerkennung von Berufspraktika beim PO-Wechsel

Wechsel der Prüfungsordnung | top

Studierende nach alter PO, die ihr Hauptstudium nach neuer PO vom 21.07.06 aufnehmen wollen, müssen einen Wechsel der Prüfungsordnung beantragen. Dieser Antrag erfolgt formlos schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und kann im Prüfungsamt abgegeben werden. Ein Wechsel in die neue PO erfolgt i.d.R. nach Abschluss des Vordiploms, das nach alter PO durchgeführt wird. Auch ohne vollständiges Vordiplom kann jedoch an Vorlesungen des Hauptstudiums nach neuer PO teilgenommen werden, s. unten.

Für die Anerkennung bereits nach alter PO erworbener Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Voraussetzungen Teilnahme und Prüfung | top

Zur Teilnahme an Veranstaltungen sowie zur Ablegung von Prüfungen des Hauptstudiums ist es prinzipiell erforderlich, daß das Vordiplom bestanden ist. Um Studienzeitverlängerungen entgegenzuwirken, können Studierende zu den Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters jedoch auch ohne vollständiges Vordiplom zugelassen werden. Es müssen dazu die Leistungspunkte aller Module des Grundstudiums bis auf eines erworben worden sein, auf jeden Fall diejenigen aus GBM 4, GBM 11, GBM 12 (Methoden) und GBM 2 und GBM 3 (experimentelle Praktika). Unberührt sind davon Regelungen, wonach zu bestimmten Modulen die Leistungspunkte anderer Module Voraussetzung sind. Für detaillierte Informationen zu Abhängigkeiten im Hauptstudium vgl. die Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung (pdf) sowie die folgende Übersicht.

Sollten in dem Semester, in dem Sie Ihr Vordiplom erworben haben, noch Prüfungen stattfinden, können Sie (bei sonst gegebenen Voraussetzungen, z.B. Teilnahme) an diesen Prüfungen teilnehmen. Dies ist auch möglich, wenn es sich bei der Prüfung um eine sog. vorgezogene Wiederholungsprüfung handelt.

Voraussetzungen Berufspraktikum | top

Zum Absolvieren von Berufspraktika nach dem 4. Fachsemester ist das vollständige Vordiplom nicht zwingend notwendig. Nach dem 4. Fachsemester sollten aber 90 LP vorliegen. Für Details wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.

Anerkennung von Berufspraktika beim PO-Wechsel | top

Beim Wechsel der Prüfungsordnung gilt für die Anerkennung von nach alter PO absolvierten Berufspraktika folgende Regelung:

Ein Berufspraktikum, das entsprechend der Regelungen der alten PO bereits im Grundstudium absolviert wurde, ist als ein Berufspraktikum im Sinne der neuen PO anzuerkennen. Diese Regelung gilt nicht für Berufpraktika im Sinne der alten PO, die aufgrund einer psychologisch-praktischen Ausbildung lediglich als Äquivalent für ein Berufspraktikum anerkannt wurden.