Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Informationen zum Bewerbungsverfahren für Ortswechsel und Quereinstieg

Fristen
Studienanfänger
Ortswechsel
Quereinstieg
Zweitstudium
Ausländische Bewerber
Leistungsnachweise

Fristen | top

Für die Bewerbungen auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester gelten folgende Ausschlussfristen:
Bewerbungen zum Sommersemester müssen bis zum 15.01., Bewerbungen zum Wintersemester bis zum 15.07. bei der Zulassungsstelle eingegangen sein. Beachten Sie bitte, dass aufgrund des immer im Wintersemester beginnenden Studiums eine Zulassung im Wintersemester nur zum 3., 5., 7. Fachsemester erfolgen kann, im Sommersemester nur eine Zulassung zum 2., 4., 6. Fachsemester.

Studienanfänger | top

Studienanfänger im NC-Fach Psychologie bewerben sich bei der hoschschulSTART um einen Studienplatz im ersten Fachsemester. Studienanfänger sind Bewerber, die in dem beantragten Studiengang noch nicht an einer Hochschule der BRD eingeschrieben waren. Vgl. hierzu auch Zulassung zum Psychologiestudium.

Ortswechsel | top

Personen, die bereits an einer anderen Hochschule der BRD im Diplomstudiengang Psychologie eingeschrieben sind oder eingeschrieben waren, gelten als sog. "Ortswechlser". Ebenfalls als Ortswechsler gilt, wer einen Bachelor-Studiengang Psychologie an einer Hochschule der BRD begonnen hat, die einen früher angebotenen Diplomstudiengang zugunsten dieses Bachelor-Studiengangs aufgegeben hat.

Die Voraussetzungen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester informieren darüber, welche Vorleistungen für den Wechsel nach Kiel und den damit verbundenen Einstieg in ein höheres Fachsemester erbracht worden sein müssen.

Um einen Studienplatz in Kiel zu bekommen, ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle der CAU auf Überlassung eines frei gewordenen Studienplatzes in einem bestimmten Fachsemester (Ortswechsel) zu stellen. Anträge im Internet: www.studservice.uni-kiel.de/bewerbung.shtml

Parallel zur Bewerbung bei der Zulassungsstelle müssen die bereits erworbenen Leistungen bei der Studienberatung eingereicht werden, die einen sog. Anrechnungsbescheid erstellt, der von dort direkt an die Zulassungsstelle weitergereicht wird.

Quereinstieg | top

Personen, die nicht in Deutschland in einem Diplomstudiengang Psychologie eingeschrieben sind, aber anrechenbare Studienleistungen haben, können ebenfalls einen Antrag bei der Zulassungsstelle der CAU auf Überlassung eines frei gewordenen Studienplatzes in einem bestimmten Fachsemester stellen (sog. Quereinstieg). Vorrang bei der Vergabe freier Plätze haben aber Ortswechsler, d.h. Personen, die bereits im Studiengang Psychologie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren.

Parallel zur Bewerbung bei der Zulassungsstelle müssen die bereits erworbenen Leistungen bei der Studienberatung eingereicht werden, die einen sog. Anrechnungsbescheid erstellt, der von dort direkt an die Zulassungsstelle weitergereicht wird.

Das Merkblatt über Voraussetzungen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester informiert darüber, welche Leistungsnachweise für den Einstieg in welches Fachsemester Voraussetzung sind.

Zweitstudium | top

Zweitstudienbewerber ist, wer bereits einen Studiengang an einer deutschen Hochschule (auch Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen hat. Informationen über die Möglichkeiten eines Zweitstudiums im Studiengang Psychologie gibt das von der hochschulSTART herausgegebene Heft "ZVS info" (Online Informationen zum Zweitstudium). Zweistudienbewerber können sich auch über den Quereinstieg bewerben, wenn entsprechende Vorleistungen vorliegen sollten.

Ausländische Bewerber | top

Ausländer aus Staaten der EU sind zulassungsrechtlich deutschen Bewerbern gleichgestellt. Ausländer aus nicht-EU Staaten wenden sich an das International Center der CAU.

Leistungsnachweise | top

Studienbewerber für Ortswechsel oder Quereinstieg beantragen die Anerkennung von Studienleistungen bei der Studienberatung parallel zur Bewerbung bei der Zulassungsstelle. Entsprechende Leistungsnachweise sind gemeinsam mit dem Formular für den späteren Anrechnungsbescheid rechtzeitig schriftlich einzureichen. Der ausgestellte Anrechnungsbescheid wird direkt von der Studienberatung an die Zulassungsstelle weitergereicht.

Leistungsübersichten müssen vom Prüfungsamt gesiegelt sein. Soweit sie erst nach der hier geltenden Bewerbungsfrist ausgehändigt werden, können sie für einen Antrag auf Zulassung zu einem Sommersemester bis zum 01.03., zu einem Wintersemester bis zum 01.09. nachgereicht werden. Leistungsnachweise, die nach der Festlegung der Rangfolge eingehen, können nur noch nachrangig berücksichtigt werden. Diese Nachweise sollten mit der Bewerbung angekündigt werden.