Institut für Psychologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Studienplan für Studierende der Geographie, die Psychologie im Rahmen ihres Bachelor- oder Diplomstudiengangs als Nebenfach wählen

Aktuelles
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Alter Studienplan Grundstudium
Alter Studienplan Hauptstudium
Hinweise zu den Prüfungen beider Studienabschnitte

Aktuelles | top

Durch die Einführung einer neuen Prüfungsordnung (PO) im Hauptfach ist es im WS 2006/07 zu einer Änderung in der Studienstruktur des Hauptfachs gekommen. Da Nebenfach-Studierende derzeit besonders ausgewiesene Veranstaltungen des Hauptfachs besuchen, ist die Umstellung für Sie relevant. Davon betroffen sind das Lehrangebot wie auch die Prüfungsmodalitäten.

Um den Änderungen des Hauptfachs Rechnung zu tragen, wurde festgelegt, wie der bisherige Studienplan für Studierende im Diplomstudiengang Geographie erfüllt werden kann. Bitte informieren Sie sich dazu in den Äquivalenzbestimmungen zum Studienplan für das Nebenfach Psychologie im Diplomstudiengang Geographie ab dem WS 2006/07 (pdf).

Unbedenklichkeitsbescheinigung | top

Wenn Sie zur Prüfungsanmeldung in Ihrem Hauptfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der Psychologie benötigen, können Sie ohne vorherige Terminabsprache zur Studienberatung kommen. Sie benötigen einen Nachweis über die Diplom-Vorprüfung sowie über die im Hauptstudium erworbenen Leistungen.

Studienplan Bachelor-Studiengang Geographie | top

Vergleiche dafür die Informationsseite der Geographie.

Alter Studienplan | top

Das Studium ist ab dem WS 2007/08 nicht mehr in bisheriger Form studierbar. Bitte informieren Sie sich dazu in den Äquivalenzbestimmungen (pdf).

Hinweise zu mündlichen Prüfungen beider Studienabschnitte | top

Jeder Studienabschnitt kann studienbegleitend (über Teilnahme an den vorlesungsbegleitenden Klausuren), oder mit einer Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer abgeschlossen werden. Diese Prüfung erstreckt sich auf die Kenntnisse, die im jeweiligen Studienabschnitt erworben sein sollen. Sie bezieht sich also auf alle Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen des jeweiligen Studienabschnitts.

Der eine bzw. die beiden pro Studienabschnitt zu erbringenden Leistungsnachweise sind Voraussetzungen für die Meldung zur jeweiligen Teilprüfung. Ihr Vorliegen wird von der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer kontrolliert.

Prüferinnen oder Prüfer sind in der Regel alle Professorinnen oder Professoren oder Hochschuldozentinnen oder Hochschuldozenten, die eine der Vorlesungen des jeweiligen Studienabschnitts gehalten haben. Die Prüfung erstreckt sich jedoch auf alle Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen des Studienabschnitts.

Die Prüferinnen bzw. Prüfer können frei gewählt werden. Sollte es durch diese Regelung jedoch zu unzumutbaren Belastungen einzelner Prüferinnen oder Prüfer kommen, regelt der Studienausschuss die Aufteilung der Kandidatinnen und Kandidaten auf die einzelnen Prüferinnen bzw. Prüfer durch Losentscheid. Eine rechtzeitige Vorbesprechung der Prüfung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer wird empfohlen.