Info-Papier zur Durchführung von Seminaren
(H. Fillbrandt)
c) Erwerb von Leistungsnachweisen
In einem Seminar können Leistungsnachweise erworben werden, die für die Zulassung zu Prüfungen Voraussetzung sind. Das geschieht gemäß § 17 (2) der Prüfungsordnung neben einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme durch eine besondere Studienleistung, die in einer Klausur, Hausarbeit, einem Referat, Protokoll oder Bericht bestehen kann, auch in mehreren solcher Anforderungen, jedoch nicht in einer mündlichen Prüfung. Regelmäßige Teilnahme heißt konkret, dass nicht mehr als zweimal gefehlt werden darf, gleichgültig aus welchem Grund. Die/der Seminarleiter/in kann sich daher stichprobenartig von der regelmäßigen Teilnahme überzeugen (z.B. über persönliche Unterschrift der Teilnehmer auf einer Anwesenheitsliste). Studierenden, die mehr als zweimal gefehlt haben, ist der Leistungsnachweis in der Regel zu versagen, auch dann, wenn die besondere(n) Studienleistung(en) erbracht wurden.
Der Umfang und die Qualität dieser Leistung wird durch die/den Seminarleiter/in bestimmt. Auszugehen ist von einer "erheblichen selbständigen Auseinandersetzung mit dem Thema", ferner von einer "aktiven Beteiligung" und dass der Inhalt/das im Seminar gelehrte Wissen "auch verstanden und gelernt" wurde. Eine objektive Leistungsbeurteilung im Sinne vergleichbarer Leistungsanforderungen in allen Seminaren zum Erwerb eines Leistungsnachweises ist allerdings nicht zu erreichen. Andererseits ist es der/dem Seminarleiter/in möglich, innerhalb des Seminars auf etwa vergleichbare Leistungsanforderungen zu achten. Beim durchschnittlichen Seminarteilnehmer dürfte für die Erbringung der Leistung eine Arbeitszeit von drei bis vier Wochen anzusetzen sein, gemäß Einschätzung durch die/den Seminarleiter/in.
In Bezug auf die Anforderungen ist zu bemerken, dass es nach Meinung der Studierenden Seminarleiter/innen gibt, bei denen der Erwerb eines Leistungsnachweises relativ leicht ist, und solche, bei denen "man viel tun" muß. Eine solche Streuung in den Leistungsanforderungen wird es immer geben. Jede/r Seminarleiter/in entscheidet selbst, welches "Ansehen" in Bezug auf geforderte Leistung sie/er bei den Studierenden haben möchte. Ein erheblicher oder mangelnder Zulauf durch die Studierenden kann an unterschiedlichen Anforderungen liegen, muss es aber keinesfalls. So kann z.B. auch das Interesse am Thema eine Rolle spielen oder die Qualität der Lehre durch die/den Seminarleiter/in. Keinesfalls suchen auch alle Studierenden den Weg des geringsten (Lern-)Widerstandes. Viele fühlen sich erst durch anspruchsvolle Themen herausgefordert.
Die erbrachte Leistung wird benotet. Sie muß mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sein, damit ein Leistungsnachweis ausgestellt wird und um als Zulassungsvoraussetzung für eine Prüfung anerkannt zu werden. Auch hat die Note die Funktion einer frühzeitigen Leistungsrückmeldung. Studierenden, die über mehrere Leistungsnachweise hinweg und bei unterschiedlichen Seminarleiter/innen schlechte Noten erhalten, sollten überlegen, ob sie das Studium fortsetzen. Die Anforderungen im weiteren Verlauf des Studiums werden nicht weniger, sondern steigen noch an.
Bei den Fachprüfungen im Vor- bzw. Hauptdiplom sind der/dem Prüfer/in die Noten der Leistungsnachweise in der Regel nicht bekannt. Die Beurteilung der Prüfungsleistung erfolgt unabhängig von ihnen.
Teilnehmernachweise (sog. "Sitzscheine") werden in Seminaren des Instituts für Psychologie nicht vergeben, da weder die Studienordnung des Haupt- noch des Nebenfaches solche Nachweise vorsehen.
