Info-Papier zur Durchführung von Seminaren
(H. Fillbrandt)
b) Teilnahme an Seminaren
Teilnehmen können am Seminar Studierende, die das Fach Psychologie als Haupt- oder als Nebenfach studieren. Das ist auf Nachfrage des Seminarleiters durch die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen (nicht durch den Studienausweis). Derzeit haben wir folgenden Arten von Nebenfächlern:
- Magister-Studierende der Philosophischen Fakultät
- Studierende der Geographie
- Studierende der Biologie
- Studierende der Informatik
Diese verschiedenen Arten von Nebenfächlern folgen jeweils verschiedenen Studienordnungen bzw. mit den jeweiligen Hauptfächern individuell vereinbarten Studienplänen, die vorschreiben, welche Vorlesungen und Seminare zu besuchen sind. Auf Wunsch sind diese Pläne bei der Studienberatung erhältlich.
Im Grundstudium haben Seminare laut Prüfungsordnung eine Höchstzahl von 30 Teilnehmern, im Hauptstudium von 20. Mit "Grundstudium" bzw. "Hauptstudium" ist dabei das des Hauptfachs gemeint. Das Vorlesungsverzeichnis folgt dieser Einteilung. Nebenfächler finden die von ihnen gemäß jeweiliger Nebenfach-Studienordnung zu besuchenden Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis sowohl unter "Grundstudium" als auch unter "Hauptstudium". Es kommt also z.B. vor, dass Lehrveranstaltungen, die im Studienplan des Nebenfaches im zweiten Studienabschnitt vorgesehen sind, im Vorlesungsverzeichnis im Grundstudium zu suchen sind. Zusätzlich erkennen Nebenfächler am Code des Seminars, ob es für Nebenfächler gedacht ist.
(Dass Nebenfächler sich ihre Lehrveranstaltungen aus den Lehrveranstaltungen des Hauptfaches heraussuchen müssen liegt daran, dass das Institut aus Personalmangel in der Regel keine gesonderten Lehrveranstaltungen für Nebenfächler anbieten kann.)
Sollte ein Seminar überbelegt sein, regelt § 12 der Studienordnung des Hauptfachs, wie zu verfahren ist. Ist danach der Überhang nicht durch zusätzliche oder andere Lehrveranstaltungen abbaubar, sind drei Viertel der Plätze für Hauptfachstudierende zu vergeben und ein Viertel für Nebenfachstudierende, und zwar jeweils vorrangig für solche, die sich in dem Fachsemester befinden, in dem der Besuch des Seminars gemäß jeweiliger Studienordnung vorgesehen ist, oder in einem noch höheren Fachsemester. Im Grundstudium (des Hauptfaches) sind also 22 Plätze für Hauptfächler frei und 8 für Nebenfächler, im Hauptstudium 15 für Hauptfächler und 5 für Nebenfächler.
Sollte ein Seminar nicht voll belegt sein, so können in Ausnahmefällen auch weitere Studierende am Seminar teilnehmen, auch Gasthörer/innen, soweit dies sinnvoll ist und dadurch nicht die Durchführung des Seminars behindert wird. Die Entscheidung liegt bei der/dem Seminarleiter/in.
Teilnehmerlisten, die mitten in den Semesterferien ausgelegt werden, in die man sich dann einzutragen hat und man deswegen evtl. extra und bei evtl. hohen Reisekosten anzureisen hat, Listen, die schnell als "voll" deklariert werden können, von denen man oft nur durch Hörensagen erfährt, zu denen man sich durchfragen muß usw., solche Listen sollten möglichst nicht aufgemacht werden. Vielmehr sollte in der Regel gelten, dass alle am Seminar Interessierten in der ersten Doppelstunde zu erscheinen haben und erst jetzt eine Teilnehmerliste erstellt wird, unter Wahrung des Prinzips "gleiche Teilnahmechance für alle Interessenten". Und sollten mehr Interessenten als Seminarplätze vorhanden sein, sind die oben angeführten Auswahlbestimmungen anzuwenden, also 22 Glückslose für Hauptfächler und 8 Glückslose für Nebenfächler.
Die eben geführte Diskussion der Chancengleichheit und der eventuellen Abweisung von Interessenten geht davon aus, dass alle Interessenten im Seminar einen vorgeschriebenen Leistungsnachweis erwerben wollen. In der Tat sind solche Interessenten gegenüber solchen, die "nur" zuhören wollen, bevorzugt zuzulassen. Letztere sind in jedem Fall zuzulassen, wenn die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.
Unabhängig von dieser anzustrebenden Chancengleichheit kann natürlich der Inhalt eines Seminars im Internet schon vorher erläutert werden. Auch können dort die zu vergebenen Referate frühzeitig aufgeführt werden, und es könnte angesichts der Vorbereitungszeit bei einigen Themen sinnvoll sein, die Referate frühzeitig zu vergeben. Dies könnte jedoch dem Prinzip "gleiche Chance für alle Interessenten" entgegenwirken bzw. dem Prinzip "wer zuerst kommt mahlt zuerst" nachgeben, und zwar dann, wenn ein Seminarteilnehmer nur durch das Halten eines Referats einen Leistungsnachweis erhalten kann, "zu spät" gekommende Interessenten also leer ausgehen würden. Hier sollte die/der Seminarleiter/in in eigener Verantwortung Vor- und Nachteile abwägen.
Die geführte Diskussion um Teilnahme an Seminaren bezieht sich nur auf solche Studierenden, die die von der/dem Seminarleiter/in jeweils gesetzten inhaltlichen (Wissens-)Voraussetzungen erfüllen. Wird eine Seminar z.B. ausdrücklich nur für das vierte Semester angeboten, so setzt die/derLeiter/in ein vorher bereits erworbenes Wissen voraus. Insbesondere können auch Seminare speziell für Haupt- oder für Nebenfächler angeboten werden, da diese ein unterschiedliches Vorwissen haben können.
