Häufig gestellte Fragen zu Berufspraktika
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Wie gehe ich am besten vor, wenn ich ein Praktikum machen will?
Wie lang muss mein Praktikum sein?
Wann darf ich Praktika machen?
Darf ich während des Semesters ein Praktikum machen?
Darf ich die Praktikumsstunden auch über einen längeren Zeitraum verteilen?
Wo darf ich Praktika machen?
Wie finde ich eine Praktikumsstelle?
Müssen die Praktika aus verschiedenen Bereichen sein?
Kann ich mir meine abgeschlossene Berufsausbildung als Praktikum anerkennen lassen?
Kann ich mir meinen Hiwi-Job als Praktikum anerkennen lassen?
Wann muss ich wo und wie einen Antrag stellen?
Welche Unterlagen benötige ich für ein Praktikum?
Wie kann ich Praktikumsberichte abgeben?
Kann ich auch zwei oder drei Praktika im Grundstudium machen?
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Wie gehe ich am besten vor, wenn ich ein Praktikum machen will?
- diese FAQ und den Studienplan lesen
- das Formular "Praktikumsbescheinigungen" und den "Fragebogen zum Berufspraktikum" (pdf) besorgen
- Praktikumsplatz suchen
- Praktikum vor Antritt vom Praktikumsbeauftragten auf dem Formular "Praktikumsbescheinigungen" genehmigen lassen
- Nach Ableistung das Praktikum von dem/der Betreuer/in auf dem Formular "Praktikumsbescheinigungen" bescheinigen lassen.
- Nach der Gliederung des "Fragebogens zum Berufspraktikum" (pdf) einen dreiseitigen Bericht tippen und in doppelter Ausfertigung gelocht und getackert zusammen mit dem Formular "Praktikumsbescheinigungen" beim Praktikumsbeauftragten abgeben.
- In der Regel können Sie die Unterlagen nach ein bis zwei Wochen im Prüfungsamt abholen.
- Heben Sie alle Unterlagen auf, da Sie diese zur Anmeldung zur Diplomprüfung benötigen.
Wie lang muss mein Praktikum sein? | top
Insgesamt müssen Praktika im Umfang von 18 Wochen absolviert werden. Ein
Praktikum muss mindestens 6 Wochen dauern. Die Arbeitszeit richtet sich nach der
Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigten (in der Regel 37,5 h / Woche). Sie
können also z.B. drei 6-wöchige Praktika, ein 6-wöchiges und ein dreimonatiges
Praktikum, zwei 9-wöchige Praktika oder ein halbjähriges Praktikum machen.
Haben Sie im WS 2006/07 (oder später) Ihr Studium begonnen, müssen Sie Praktika im Umfang von 12 Wochen absolvieren. Ein Praktikum muss mindestens 6 Wochen dauern. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigten (in der Regel 37,5 h / Woche). Sie können also zwei 6-wöchige Praktika oder ein dreimonatiges Praktikum machen.
Wann darf ich Praktika machen? | top
Die Praktika werden grundsätzlich während des Hauptstudiums in der
vorlesungsfreien Zeit abgeleistet. Wenn Sie drei 6-wöchige Praktika machen,
darf eines davon im Grundstudium liegen. Wenn Sie im Rahmen einer
abgeschlossenen Berufsausbildung psychologisch-praktisch tätig waren,
kann auf Antrag das Praktikum im Grundstudium erlassen werden.
Haben Sie im WS 2006/07 (oder später) Ihr Studium begonnen, werden beide Praktika grundsätzlich während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet. Haben Sie in der sich ans 4. Fachsemesters anschließenden vorlesungsfreien Zeit noch kein vollständiges Vordiplom, können Sie dennoch ein Berufspraktikum absolvieren, wenn Sie bereits 90 LP erworben haben. Eine Rücksprache mit den Praktikumsbeauftragten ist notwendig. Haben Sie die Prüfungsordnung gewechselt, kann Ihnen ein ggf. bereits im Grundstudium absolviertes Berufspraktikum u.U. anerkannt werden
Darf ich während des Semesters ein Praktikum machen? | top
Grundsätzlich sind Praktika in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.
Die Ableistung von Praktika darf nicht dazu führen, dass sich Ihr
Studium verlängert, weil Sie z.B. Pflichtveranstaltungen nicht
besuchen können oder erst später mit einem Schwerpunkt-Curriculum
beginnen können. Ausnahmsweise dürfen Sie auch während der
Vorlesungszeit Praktika absolvieren,
- wenn Sie "scheinfrei" sind, d.h. wenn Sie bereits alle Leistungsnachweise erbracht haben, die Sie zur Anmeldung zur Diplomprüfung benötigen.
- wenn Sie noch nicht alle Prüfungen der Diplom-Vorprüfung bestanden haben und daher noch nicht zu manchen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums zugelassen sind (betrifft ein 6-wöchiges Praktikum im Grundstudium).
- wenn es sich um ein Halbjahrespraktikum handelt oder wenn das Praktikum mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbunden ist. Erwägen Sie in diesen Fällen, sich für das betreffende Semester offiziell beurlauben zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Fachsemester nicht weitergezählt werden und Sie eine kürzere Studiendauer in späteren Bewerbungen angeben können. Nähere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studentensekretariat.
Lassen Sie sich in den oben genannten Fällen das Praktikum auf jeden Fall vor Antritt vom Praktikumsbeauftragten genehmigen!
Darf ich die Praktikumsstunden auch über einen längeren Zeitraum
verteilen? | top
Wenn die Art des Praktikums dies erfordert, dürfen Sie die
Stunden des Praktikums auch über einen längeren Zeitraum verteilen
(z.B. wöchentliche Therapiesitzungen). Sie müssen dann einen
Nachweis über die Anzahl abgeleisteter Stunden erbringen. Ein
6-wöchiges Praktikum entspricht z.B. einer Stundenzahl von 225 h
(6 * 37,5 h). Am besten schreiben Sie sich die Arbeitszeiten auf
und lassen sich die Liste am Ende des Praktikums von dem/der
Betreuer/in bestätigen. Wenn sich das Praktikum ins Semester
hineinzieht, muss gewährleistet sein, dass Ihr Studium nicht
durch die Ableistung zusätzlicher Praktikumsstunden behindert
wird.
Wo darf ich Praktika machen? | top
Das Praktikum muss von eine/r/m Diplom-Psycholog/in/en angeleitet
und beaufsichtigt werden, die/der auch die Praktikumsbescheinigung
ausstellen muss. Nur ein 6-wöchiges Praktikum darf im Institut für
Psychologie der Universität Kiel abgeleistet werden.
In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag auch andere
Fachvertreter anerkannt werden, die keine Diplom-Psycholog/innen/en
sind (z.B. Psychiater in Kliniken oder Betriebswirte in Unternehmen).
Praktika im Ausland sind grundsätzlich begrüßenswert und können
auf Antrag genehmigt werden. Lassen Sie sich das Praktikum in
diesen Fällen auf jeden Fall vor Antritt vom Praktikumsbeauftragten
genehmigen.
Wie finde ich eine Praktikumsstelle? | top
Am besten orientieren Sie sich an den Praktikumsberichten Ihrer
Kommilitonen, die Sie in den Ordnern in der Institutsbibliothek
finden. Denken Sie auch beim Abfassen Ihrer eigenen Berichte daran,
dass jüngere Studierende sich an Ihren Berichten bei der Wahl einer
Praktikumsstelle orientieren werden.
Das Institut für Psychologie vermittelt selbst keine
Praktikumsstellen und übernimmt keine Garantie für deren Qualität.
Achten Sie selber darauf, dass Sie nicht nur "zum
Ausfegen" eingespannt werden. Wenn Sie sich für ein bestimmtes
Fachgebiet interessieren, lohnt es sich, Mitarbeiter/innen des
entsprechenden Lehrstuhls zu fragen. Oft bekommt man hier
"unter der Hand" gute Tipps.
Weitere Hinweise zu Praktikumsstellen finden Sie hier:
http://www.zpid.de/redact/category.php?cat=304
Müssen die Praktika aus verschiedenen Bereichen sein? | top
Hier haben sich die Regelungen mit den Änderungen der
Diplom-Prüfungsordnung und der Studienordnung vom 10.02.2004
gelockert. Sie dürfen auch drei 6-wöchige Praktika in ähnlichen
Bereichen machen. Wenn Sie zwei 6-wöchige Praktika in der selben
Institution (z.B. einer Klinik) machen wollen, lassen Sie sich
die Praktika als ein dreimonatiges bescheinigen. Sie sollten die
Wahl Ihrer Praktika jedoch im Hinblick auf spätere Bewerbungen
gut überlegen. Insbesondere, wenn Sie sich über Ihr späteres
Berufsziel noch relativ unklar sind oder sich für viele Fächer
interessieren, empfiehlt es sich, in verschiedene Berufszweige
hineinzuschnuppern. Wenn Sie schon ein klares Berufsziel vor
Augen haben, kann es dennoch sinnvoll sein in verschiedenen
Institutionen Praktika zu absolvieren (z.B. Personalauswahl
in einem Unternehmen und Personalentwicklung in einer
Unternehmensberatung). Lassen Sie sich ggf. vom
Praktikumsbeauftragten beraten.
Kann ich mir meine abgeschlossene Berufsausbildung
als Praktikum anerkennen lassen? | top
Die Anerkennung eines Praktikums vor dem Beginn des Studiums
im Hauptfach Psychologie ist auf Antrag möglich, wenn eine
psychologisch-praktische Ausbildung im Rahmen einer abgeschlossenen
Berufsausbildung nachgewiesen werden kann. Dieses Praktikum kann
nur das 6-wöchige Praktikum im Grundstudium ersetzen. Zur
Anerkennung muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Maßgeblich sind folgende Aspekte:
- Es muss eine psychologisch-praktische Ausbildung im Rahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachgewiesen werden, z.B. Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, zur Kindergärtnerin oder zum Kindergärtner, zur Krankenpflegerin oder zum Krankenpfleger, zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger, zur Lehrerin oder zum Lehrer, zur Ärztin oder zum Arzt (Approbation)
- Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehrzeit u.ä. werden nicht anerkannt, da es sich um keine abgeschlossene Berufsausbildung handelt.
- Die psychologisch-praktische Tätigkeit muss in der Regel von einer/einem Diplom-Psycholog/in/en beaufsichtigt werden.
Haben Sie im WS 2006/07 (oder später) Ihr Studium begonnen, besteht für Sie nicht die Möglichkeit, sich eine psychologisch-praktische Ausbildung im Rahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung als ein Praktikum anerkennen zu lassen.
Kann ich mir meinen Hiwi-Job als Praktikum anerkennen lassen? | top
Nein! Bei der Tätigkeit als Hilfswissenschaftler/in stehen
in der Regel Arbeiten im Vordergrund, die keine oder kaum
psychologische Kenntnisse erfordern (z.B. kopieren, Dateneingabe)
und keinen Beitrag oder nur einen geringen Beitrag zur
Qualifikation leisten. Bei einem Berufspraktikum soll jedoch
der Qualifikationsaspekt im Vordergrund stehen und Sie sollen
zu praktisch-psychologischen Tätigkeiten angeleitet werden.
Wann muss ich wo und wie einen Antrag stellen? | top
Für den Regelfall benötigen Sie keine vorherige
Genehmigung eines Praktikums. Wenn Sie unsicher sind, ob das
Praktikum anerkannt werden kann, lassen Sie sich das Praktikum
vor Antritt vom Praktikumsbeauftragten genehmigen.
In folgenden Fällen müssen Sie vor Antritt des Praktikums
einen formlosen Antrag stellen:
- Auslandpraktikum
- Praktikum während der Vorlesungszeit
- Praktikum bei einem/einer Betreuer/in, der/die nicht Diplom-Psychologe/in ist
- Anerkennung einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Praktikum.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Antragsteller (Name, Adresse, Fachsemester, ggf. Datum des Vordiploms)
- Adressat:
An den Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie
Zu Händen des Praktikumsbeauftragten - Zur Genehmigung von Praktika vor Antritt legen Sie alle Informationen dar, die notwendig sind, um zu beurteilen, ob das Praktikum mit dem Regelfall vergleichbar ist. Nennen Sie insbesondere Zeitpunkt, Dauer, Ort des Praktikums, die Einrichtung, das Tätigkeitsfeld, den Namen und die Qualifikation der/des Betreuer/in/s. Es muss ersichtlich werden, dass es sich um eine praktisch-psychologische Tätigkeit handelt, die mit einem Praktikum unter Anleitung einer/eines Diplom-Psycholog/in/en vergleichbar ist. Hierzu ist kann eine Stellungnahme/Befürwortung eines Fachvertreters (Professor oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) des Institutes für Psychologie hilfreich sein.
- Zur Anerkennung von Berufsausbildungen legen Sie alle Informationen dar, die notwendig sind, um zu beurteilen, ob die Tätigkeit während der Berufsausbildung oder -ausübung mit dem Regelfall vergleichbar ist. Es muss ersichtlich werden, dass es sich um eine praktisch-psychologische Tätigkeit handelt, die mit einem sechswöchigen Praktikum unter Anleitung einer/eines Diplom-Psycholog/in/en vergleichbar ist. Legen Sie auch eine Kopie des Prüfungszeugnisses des Ausbildungsabschlusses bei.
- Ort, Datum, Unterschrift
Welche Unterlagen benötige ich für ein Praktikum? | top
Bei der Anmeldung zum Diplom müssen Sie die Ableistung von
Praktika im Unfang von 18 Wochen nachweisen. Dazu benötigen Sie:
- Die "Praktikumsbescheinigung", auf der die Praktika im Umfang von 18 Wochen von einer/einem Diplompsycholog/in/en bescheinigt und vom Praktikumsbeauftragten bestätigt werden
- Für jedes Praktikum einen genehmigten Bericht. Der Bericht soll sich an dem "Fragebogen zum Berufspraktikum" (pdf) orientieren. Der Bericht dient in erster Linie dazu, ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen Informationen über Praktikumsstellen, -inhalte und -betreuer zur Verfügung zu stellen.
- Die genehmigten Anträge bei Sonderregelungen.
- Ggf. weitere Dokumente, die Sie bei der Genehmigung des Praktikums eingereicht haben.
Wie kann ich Praktikumsberichte abgeben? | top
Praktikumsberichte und ausgefüllte Praktikumsbescheinigungen können:
- bei den Praktikumsbeauftragten persönlich abgegeben werden
- am OHP 1 im 5. Stock in den Briefkasten "Sozialpsychologie + Praktikumsberichte" geworfen werden
- per Post geschickt werden
Kann ich auch zwei oder drei Praktika im Grundstudium machen? | top
Nur ein 6-wöchiges Praktikum darf während des Grundstudiums absolviert
werden und wird als Berufspraktikum anerkannt. Es steht Ihnen jedoch
frei, darüber hinaus weitere Praktika zu machen.
Haben Sie im WS 2006/07 (oder später) Ihr Studium begonnen, müssen Sie beide Praktika im Hauptstudium absolvieren. Es steht Ihnen jedoch frei, darüber hinaus weitere Praktika zu machen.
