Wie ist die Anerkennung von Prüfungsleistungen geregelt?
Die Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Anerkennungssatzung der Universität Kiel.
Die Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Anerkennungssatzung der Universität Kiel.
Sie müssen das Formular „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ ausfüllen und die dort genannten Nachweise beilegen (mindestens Leistungsnachweis und Modulbeschreibung). Die vollständigen Unterlagen reichen Sie dann bitte in Papierform bei der Studienfachberatung Psychologie ein. Sie erhalten dann einen formellen Bescheid, mit dem Sie sich ggf. die anerkannten Prüfungsleistungen vom Prüfungsamt in Ihre Akte eintragen lassen können.
Wenn Sie mit dem Erasmus-Austausch oder über ein Stipendium finanziert ins Ausland gehen, benötigen Sie in der Regel ein „Learning Agreement“. Bitte informieren Sie sich darüber vor dem Auslandsaufenthalt auf der Seite der Erasmus-Beauftragten. Auch wenn Sie kein formelles „Learning Agreement“ benötigen, wird empfohlen, vor Teilnahme an der Lehrveranstaltung per Email das Einverständnis der Modulverantwortlichen einzuholen. Bitte bewahren Sie diese Emails auf.